ErwGr. 9

DIR_2026_1021 · zur Bekämpfung der Korruption, zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2003/568/JI des Rates und des Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind, sowie zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1371 des Europäischen Parlaments und des Rates

Die Union ist Vertragspartei des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption (UNCAC), des umfassendsten internationalen Rechtsinstruments zur Korruptionsbekämpfung, in dem Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption kombiniert werden. Danach müssen die Vertragsparteien des Übereinkommens gesetzgeberische und sonstige Maßnahmen treffen, um Straftaten für Bestechung, Veruntreuung und Geldwäsche festzulegen, und die Ergreifung gesetzgeberischer und zusätzlicher Maßnahmen in Erwägung ziehen, um weitere Handlungen unter Strafe zu stellen (z. B. missbräuchliche Wahrnehmung von Aufgaben, missbräuchliche Einflussnahme und unerlaubte Bereicherung). Im Einklang mit den Verpflichtungen der Politischen Erklärung, die auf der Sondertagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen gegen Korruption 2021 angenommen wurde, mit dem Titel „Our common commitment to effectively addressing challenges and implementing measures to prevent and combat corruption and strengthen international cooperation“ (Unser gemeinsames Engagement für die wirksame Bewältigung von Herausforderungen und die Umsetzung von Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption und zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit) sollte die Union, soweit möglich, über die im UNCAC vorgesehenen Mindestanforderungen hinausgehen und zusätzliche Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption festlegen. Diese Richtlinie stützt sich auf die im Rahmen des Mechanismus für die Überprüfung der Umsetzung des UNCAC gemachten Beobachtungen und festgestellten bewährten Verfahren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.05.2026

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