ErwGr. 2

DIR_2026_1024 · zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/2302 zur wirksameren Gestaltung des Schutzes von Reisenden und zur Vereinfachung und Klarstellung bestimmter Aspekte der genannten Richtlinie

Um diese Ziele zu erreichen, wurde mit der Richtlinie (EU) 2015/2302 die Begriffsbestimmung für „Pauschalreise“ gegenüber der Richtlinie 90/314/EWG erweitert. In der Richtlinie (EU) 2015/2302 wurden bestehende Rechte von Reisenden weiter klargestellt und neue Rechte eingeführt, einschließlich des Rechts von Reisenden, im Falle unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände unter bestimmten Bedingungen von einem Pauschalreisevertrag ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr zurückzutreten. Darüber hinaus wurde mit der Richtlinie (EU) 2015/2302 der Begriff „verbundene Reiseleistungen“ eingeführt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.05.2026

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