ErwGr. 8

DIR_2026_288 · zur Änderung der Richtlinie 91/676/EWG des Rates hinsichtlich der Verwendung bestimmter Düngematerialien aus Dung

Die durch Dung und Tiere verursachten Stickstoffemissionen wirken sich nicht nur auf die Wasser- sondern auch auf die Luftqualität aus. Die Verwendung von RENURE-Düngemitteln sollte mit kontinuierlichen Anstrengungen zur Minderung der allgemeinen Umweltauswirkungen einhergehen. Daher sind geeignete Schutzmaßnahmen und eine Obergrenze für die Verwendung von RENURE-Düngemitteln erforderlich. Diese Obergrenze sollte die Eigenschaften von RENURE-Düngemitteln aus Dung, deren Verwendung und deren Fähigkeit, andere Materialien zu ersetzen, sowie die Erfahrungen mit der Anwendung von Anhang III Nummer 2 widerspiegeln.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 10.02.2026

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