Anhang VI der Richtlinie 2014/32/EU wird wie folgt geändert:
1.Der Teil „BEGRIFFSBESTIMMUNGEN“ wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 erhält folgende Fassung: „Ein Messgerät für thermische Energie ist ein Gerät, das dafür ausgelegt ist, in einem Wärmetauscherkreislauf die Energie zu messen, die von einer als Wärmeträgerflüssigkeit bezeichneten Flüssigkeit absorbiert (Kühlung) und/oder abgegeben (Heizung) wird.“ b) In der Tabelle erhält Zeile 4 folgende Fassung: „Δθ = die Temperaturdifferenz θ in – θοut, wobei Δθ ≥ 0 bei Heizung und Δθ ≤ 0 bei Kühlung gilt;“
a)Absatz 1 erhält folgende Fassung: „Ein Messgerät für thermische Energie ist ein Gerät, das dafür ausgelegt ist, in einem Wärmetauscherkreislauf die Energie zu messen, die von einer als Wärmeträgerflüssigkeit bezeichneten Flüssigkeit absorbiert (Kühlung) und/oder abgegeben (Heizung) wird.“
b)In der Tabelle erhält Zeile 4 folgende Fassung: „Δθ = die Temperaturdifferenz θ in – θοut, wobei Δθ ≥ 0 bei Heizung und Δθ ≤ 0 bei Kühlung gilt;“
„Δθ = die Temperaturdifferenz θ in – θοut, wobei Δθ ≥ 0 bei Heizung und Δθ ≤ 0 bei Kühlung gilt;“
2.Der Teil „SPEZIFISCHE ANFORDERUNGEN“ wird wie folgt geändert: a) Nummer 1.1 erhält folgende Fassung: „1.1. Für die Temperatur der Flüssigkeit: θ max, θmin, — für die Temperaturdifferenz: Δθ max, Δθmin, wobei folgende Einschränkungen gelten: — Δθ max / Δθmin ≥ 10 — mit Ausnahme von Kühlanwendungen; — Δθ min ist eine ganze Zahl in der Bandbreite zwischen 1 K und 10 K.“ b) Nummer 1.3 erhält folgende Fassung: „1.3. Für den Durchfluss der Flüssigkeit: q s, qp, qi, wobei für die Werte qp und qi folgende Einschränkung gilt: qp / qi ≥ 5.“
a)Nummer 1.1 erhält folgende Fassung: „1.1. Für die Temperatur der Flüssigkeit: θ max, θmin, — für die Temperaturdifferenz: Δθ max, Δθmin, wobei folgende Einschränkungen gelten: — Δθ max / Δθmin ≥ 10 — mit Ausnahme von Kühlanwendungen; — Δθ min ist eine ganze Zahl in der Bandbreite zwischen 1 K und 10 K.“
„1.1. Für die Temperatur der Flüssigkeit: θ max, θmin, — für die Temperaturdifferenz: Δθ max, Δθmin, wobei folgende Einschränkungen gelten: — Δθ max / Δθmin ≥ 10 — mit Ausnahme von Kühlanwendungen; — Δθ min ist eine ganze Zahl in der Bandbreite zwischen 1 K und 10 K.“
— für die Temperaturdifferenz: Δθ max, Δθmin, wobei folgende Einschränkungen gelten: — Δθ max / Δθmin ≥ 10 — mit Ausnahme von Kühlanwendungen; — Δθ min ist eine ganze Zahl in der Bandbreite zwischen 1 K und 10 K.“
— Δθ max / Δθmin ≥ 10
— mit Ausnahme von Kühlanwendungen;
— Δθ min ist eine ganze Zahl in der Bandbreite zwischen 1 K und 10 K.“
b)Nummer 1.3 erhält folgende Fassung: „1.3. Für den Durchfluss der Flüssigkeit: q s, qp, qi, wobei für die Werte qp und qi folgende Einschränkung gilt: qp / qi ≥ 5.“
„1.3. Für den Durchfluss der Flüssigkeit: q s, qp, qi, wobei für die Werte qp und qi folgende Einschränkung gilt: qp / qi ≥ 5.“
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.03.2026
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