ErwGr. 1

DIR_2026_706 · zur Änderung der Richtlinie 2014/32/EU im Hinblick auf Messanlagen für Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge und Druckgaszapfsäulen sowie Elektrizitäts- und Gaszähler und Messgeräte für thermische Energie

Eines der Ziele der Richtlinie 2014/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (3) besteht darin, das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts im Hinblick auf Messgeräte zu gewährleisten. Gemäß Artikel 6 der genannten Richtlinie müssen Messgeräte, die in den Geltungsbereich der genannten Richtlinie fallen, die in Anhang I und den entsprechenden gerätespezifischen Anhängen festgelegten wesentlichen Anforderungen der genannten Richtlinie erfüllen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.03.2026

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