ErwGr. 3

DIR_2026_799 · zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts

Die mit dieser Richtlinie verfolgte Integration des Binnenmarkts im Bereich des Insolvenzrechts ist von entscheidender Bedeutung, um das effiziente Funktionieren der Kapitalmärkte in der Union zu verbessern, auch im Hinblick auf die Ermöglichung eines besseren Zugangs zur Unternehmensfinanzierung. Daher müssen in bestimmten Bereichen im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren, die einen erheblichen Einfluss auf die Effizienz und Dauer solcher Verfahren haben, insbesondere im Falle grenzüberschreitender Insolvenzverfahren, Mindestanforderungen festgelegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 01.04.2026

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