ErwGr. 5

DIR_2026_805 · zur Änderung der Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, der Richtlinie 2006/118/EG zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung und der Richtlinie 2008/105/EG über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik

Wie die Kommission in ihrer Bewertung der Umsetzung der Richtlinie 2000/60/EG auf der Grundlage der dritten Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete der Mitgliedstaaten vom 4. Februar 2025 festgestellt hat, sind die Wasserressourcen der Union aufgrund von struktureller Misswirtschaft, nicht nachhaltiger Landnutzung, hydromorphologischer Veränderungen, Verschmutzung, Klimawandel, gestiegener Wassernachfrage und Verstädterung nach wie vor starken Belastungen ausgesetzt. Die größten Belastungen für Oberflächengewässer in allen Bericht erstattenden Mitgliedstaaten sind, in absteigender Reihenfolge des Prozentsatzes der betroffenen Wasserkörper: Verschmutzung durch atmosphärische Einträge, hydromorphologische Veränderungen durch Ent- und Bewässerung für Landwirtschaft, Wasserkraft, Hochwasserschutz, Schifffahrt oder Trinkwasserversorgung sowie Verschmutzung durch die Landwirtschaft. Ebenso sind die größten Belastungen für Grundwasserkörper erstens diffuse landwirtschaftliche Verschmutzungen, z. B. durch den Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln, und zweitens in absteigender Reihenfolge, die Entnahmen für die öffentliche Wasserversorgung, für die Landwirtschaft, für die industrielle Nutzung und für andere Zwecke. Die Bewältigung dieser kombinierten Belastungen ist von entscheidender Bedeutung, um die nachhaltige Bewirtschaftung und den Schutz der Wasserkörper zu gewährleisten. Dies erfordert integrierte Ansätze, die die Verringerung der Verschmutzung an der Quelle und die Sanierung bestehender Verschmutzungen, die Wiederherstellung von Ökosystemen, die Einführung effizienter Wassernutzungstechnologien und die Umsetzung nachhaltiger Verfahren in allen Sektoren fördern. Die Mitgliedstaaten sollten die Koordinierung zwischen Wasserpolitik und sektorspezifischen Maßnahmen verstärken, um die negativen Auswirkungen auf die Wasserressourcen zu verringern und die Erreichung eines guten ökologischen, quantitativen und chemischen Zustands gemäß der Richtlinie 2000/60/EG zu unterstützen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.04.2026

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