ErwGr. 13

DORA · über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 600/2014, (EU) Nr. 909/2014 und (EU) 2016/1011

Finanzunternehmen sollten bei der Bewältigung von IKT-Risiken denselben Ansatz und dieselben grundsatzbasierten Regeln befolgen, wobei ihrer Größe und ihrem Gesamtrisikoprofil sowie der Art, dem Umfang und der Komplexität ihrer Dienstleistungen, Tätigkeiten und Geschäfte Rechnung zu tragen ist. Kohärenz trägt dazu bei, das Vertrauen in das Finanzsystem zu stärken und dessen Stabilität zu erhalten, insbesondere in Zeiten starker Abhängigkeit von IKT-Systemen, -Plattformen und -Infrastrukturen, die erhöhtes digitales Risiko mit sich bringt. Ebenso sollte durch Einhaltung einer grundlegenden Cyberhygiene verhindert werden, dass der Wirtschaft durch die Minimierung der Auswirkungen und Kosten von IKT-Störfällen hohe Kosten entstehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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