ErwGr. 58

DORA · über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 600/2014, (EU) Nr. 909/2014 und (EU) 2016/1011

Um das Fachwissen zu nutzen, das bestimmte zuständige Behörden bereits erworben haben, insbesondere im Zusammenhang mit der Umsetzung von TIBER-EU, sollte es den Mitgliedstaaten durch diese Verordnung ermöglicht werden, auf nationaler Ebene eine einzige staatliche Behörde zu benennen, die im Finanzsektor für alle TLPT-bezogenen Fragen zuständig ist, oder — falls keine solche Behörde benannt wurde — die entsprechenden zuständigen Behörden zu benennen, die die Wahrnehmung von TLPT-bezogenen Aufgaben einer anderen zuständigen nationalen Finanzbehörde übertragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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