ErwGr. 73

DORA · über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 600/2014, (EU) Nr. 909/2014 und (EU) 2016/1011

Verträge über die Bereitstellung von IKT-Dienstleistungen zur Unterstützung kritischer oder wichtiger Funktionen sollten zudem Bestimmungen enthalten, die Zugangs-, Inspektions- und Auditrechte des Finanzunternehmens oder eines beauftragten Dritten sowie das Recht auf Anfertigung von Kopien regeln, die als wesentliche Instrumente für die laufende Überwachung der Leistung des IKT-Drittdienstleisters durch die Finanzunternehmen dienen, gepaart mit der uneingeschränkten Zusammenarbeit des Drittdienstleisters während der Inspektionen. In gleicher Weise sollte die für das Finanzunternehmen zuständige Behörde auf der Grundlage von Mitteilungen über das Recht verfügen, den IKT-Drittdienstleister vorbehaltlich des Schutzes vertraulicher Informationen zu inspizieren und zu prüfen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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