Art. 24 – Transparenzberichtspflichten der Anbieter von Online-Plattformen

DSA · über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste)

(1)Zusätzlich zu den in Artikel 15 genannten Informationen nehmen die Anbieter von Online-Plattformen in die in jenem Artikel genannten Berichte folgende Informationen auf: a) Anzahl der Streitigkeiten, die den in Artikel 21 genannten außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen vorgelegt wurden, Ergebnisse der Streitbeilegung und Mediandauer bis zum Abschluss der Streitbeilegungsverfahren sowie Anteil der Streitigkeiten, bei denen die Anbieter von Online-Plattform die Entscheidungen der Stelle umgesetzt haben; b) Anzahl der Aussetzungen nach Artikel 23, wobei zwischen Aussetzungen wegen offensichtlich rechtswidriger Inhalte, wegen Übermittlung offensichtlich unbegründeter Meldungen und wegen Einreichung offensichtlich unbegründeter Beschwerden zu unterscheiden ist.
(2)Bis zum 17. Februar 2023 und danach mindestens alle sechs Monate veröffentlichen Anbieter für jede Online-Plattform oder Online-Suchmaschine in einem öffentlich zugänglichen Bereich ihrer Online-Schnittstelle Informationen über die durchschnittliche monatliche Zahl ihrer aktiven Nutzer in der Union, berechnet als Durchschnitt der vergangenen sechs Monate und nach der Methode, die in den in Artikel 33 Absatz 3 genannten delegierten Rechtsakten festgelegt wird, wenn diese delegierten Rechtsakte erlassen wurden.
(3)Die Anbieter von Online-Plattformen oder Online-Suchmaschinen übermitteln dem Koordinator für digitale Dienste am Niederlassungsort und der Kommission auf deren Verlangen und unverzüglich die in Absatz 2 genannten Informationen, die zum Zeitpunkt dieses Verlangens aktualisiert werden. Dieser Koordinator für digitale Dienste oder die Kommission kann vom Anbieter der Online-Plattform oder der Online-Suchmaschine zusätzliche Informationen über die in jenem Absatz genannte Berechnung sowie Erläuterungen und Begründungen in Bezug auf die verwendeten Daten verlangen. Diese Informationen dürfen keine personenbezogenen Daten enthalten.
(4)Hat der Koordinator für digitale Dienste am Niederlassungsort auf der Grundlage der gemäß den Absätzen 2 und 3 dieses Artikels erhaltenen Informationen Grund zu der Annahme, dass ein Anbieter einer Online-Plattform oder einer Online-Suchmaschine den in Artikel 33 Absatz 1 festgelegten Schwellenwert der durchschnittlichen monatlichen aktiven Nutzer in der Union erreicht, so teilt er dies der Kommission mit.
(5)Die Anbieter von Online-Plattformen übermitteln der Kommission unverzüglich die in Artikel 17 Absatz 1 genannten Entscheidungen und Begründungen für die Aufnahme in eine öffentlich zugängliche, von der Kommission verwaltete maschinenlesbare Datenbank. Die Anbieter von Online-Plattformen stellen sicher, dass die übermittelten Informationen keine personenbezogenen Daten enthalten.
(6)Die Kommission kann Durchführungsrechtsakte erlassen, in denen sie Vorlagen für Form, Inhalt und sonstige Einzelheiten der Berichte nach Absatz 1 des vorliegenden Artikels festlegt. Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 88 genannten Beratungsverfahren erlassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

Zitierende Gerichtsentscheidungen

  • T-367/23 – Amazon EU Sàrl als Rechtsnachfolgerin von Amazon Services Europe Sàrl gegen Europäische KommissionECLI:EU:T:2025:1038

    Digitale Dienste – Verordnung (EU) 2022/2065 – Benennung einer sehr großen Online-Plattform – Einrede der Rechtswidrigkeit – Zulässigkeit – Art. 33 Abs. 1 und 4 der Verordnung 2022/2065 – Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens – Unternehmerische Freiheit – Eigentumsrecht – Gleichbehandlung – Freiheit der Meinungsäußerung – Datenschutz

  • T-58/24 – Tiktok Technology Ltd gegen Europäische KommissionECLI:EU:T:2025:843

    Digitale Dienste – Verordnung (EU) 2022/2065 – Beschluss der Kommission zur Festlegung der Höhe der Aufsichtsgebühr für das Jahr 2023 – Art. 43 Abs. 3 bis 5 der Verordnung 2022/2065 – Art. 4 Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2023/1127 – Methode zur Berechnung der durchschnittlichen monatlichen Zahl aktiver Nutzer – Zeitliche Abstufung der Wirkungen einer Nichtigerklärung

  • T-55/24 – Meta Platforms Ireland Ltd gegen Europäische KommissionECLI:EU:T:2025:842

    Digitale Dienste – Verordnung (EU) 2022/2065 – Beschluss der Kommission zur Festlegung der Höhe der Aufsichtsgebühr für das Jahr 2023 – Art. 43 Abs. 3 bis 5 der Verordnung 2022/2065 – Art. 4 Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2023/1127 – Methode zur Berechnung der durchschnittlichen monatlichen Zahl aktiver Nutzer – Zeitliche Abstufung der Wirkungen einer Nichtigerklärung

  • T-348/23 – Zalando SE gegen Europäische KommissionECLI:EU:T:2025:821

    Digitale Dienste – Verordnung (EU) 2022/2065 – Benennung einer sehr großen Online-Plattform – Einrede der Rechtswidrigkeit – Art. 33 Abs. 1 und 4 der Verordnung 2022/2065 – Rechtssicherheit – Gleichbehandlung – Verhältnismäßigkeit – Begründungspflicht

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 24 DSA und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 24 DSA direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.