Art. 4 – „Reine Durchleitung“
DSA · über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste)
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BVerwG, Urt. v. 19.03.2025 – 8 C 3.24ECLI:DE:BVerwG:2025:190325U8C3.24.0
1. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 GlüStV 2021 enthält eine statische Rechtsgrundverweisung auf §§ 8 bis 10 Telemediengesetz. 2. Zugangsvermittler können nur dann taugliche Adressaten einer Sperranordnung nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 GlüStV 2021 sein, wenn sie die Übermittlung des unerlaubten Glücksspielangebots im Internet veranlasst, dessen Adressaten ausgewählt und die übermittelten Informationen ausgewählt oder verändert haben oder absichtlich mit dem Anbieter unerlaubten Glücksspiels zusammengearbeitet haben, um rechtswidrige Handlungen zu begehen.
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