ErwGr. 81

DSA · über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste)

Eine zweite Kategorie betrifft die tatsächlichen oder absehbaren Auswirkungen des Dienstes auf die Ausübung der durch die Charta der Grundrechte geschützten Grundrechte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Menschenwürde, Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, einschließlich der Freiheit und des Pluralismus der Medien, Recht auf Achtung des Privatlebens, Datenschutz, Recht auf Nichtdiskriminierung, Rechte des Kindes und Verbraucherschutz. Diese Risiken können beispielsweise auf die Gestaltung der algorithmischen Systeme sehr großer Online-Plattformen oder sehr großer Online-Suchmaschinen oder auf den Missbrauch ihres Dienstes für die Übermittlung missbräuchlicher Nachrichten oder auf andere Methoden zur Verhinderung der freien Meinungsäußerung oder zur Behinderung des Wettbewerbs zurückzuführen sein. Bei der Bewertung der Risiken für die Rechte des Kindes sollten die Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen beispielsweise prüfen, wie leicht es für Minderjährige ist, die Gestaltung und die Funktionsweise des Dienstes zu verstehen und in welcher Weise Minderjährige durch ihren Dienst Inhalten ausgesetzt sein können, die ihre Gesundheit oder ihre körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung beeinträchtigen können. Solche Risiken können beispielsweise im Zusammenhang mit der Gestaltung von Online-Schnittstellen entstehen, die absichtlich oder unabsichtlich die Schwächen und Unerfahrenheit von Minderjährigen ausnutzen oder die zu Suchtverhalten führen können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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