Art. 10 – Verarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten

DSGVO · zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)

Die Verarbeitung personenbezogener Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten oder damit zusammenhängende Sicherungsmaßregeln aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 darf nur unter behördlicher Aufsicht vorgenommen werden oder wenn dies nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten, das geeignete Garantien für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen vorsieht, zulässig ist. Ein umfassendes Register der strafrechtlichen Verurteilungen darf nur unter behördlicher Aufsicht geführt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.02.2025

Zitierende Gerichtsentscheidungen

  • C-769/22 – Europäische Kommission gegen UngarnECLI:EU:C:2026:326

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Art. 258 AEUV – Nationale Rechtsvorschriften, die zum Schutz von Kindern Beschränkungen im Zusammenhang mit Abweichungen von der dem Geschlecht bei der Geburt entsprechenden persönlichen Identität, Geschlechtsumwandlungen oder Homosexualität einführen – Richtlinien 2000/31/EG, 2006/123/EG, 2010/13/EU – Verordnung (EU) 2016/679 – Beschränkungen der Sexualerziehung – Diskriminierungsverbot – In Art. 2 EUV verankerte Werte der Europäischen Union – In einer Vertragsverletzungsklage geltend gemachte Verletzung dieser Werte – Art. 1, 7, 11 und 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Schutz personenbezogener Daten

  • C-115/22 – SOECLI:EU:C:2024:384

    Vorlage zur Vorabentscheidung – Zulässigkeit – Art. 267 AEUV – Begriff ‚Gericht‘ – Nationale Schiedskommission, die für die Dopingbekämpfung im Bereich des Sports zuständig ist – Kriterien – Unabhängigkeit der vorlegenden Einrichtung – Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes – Unzulässigkeit des Vorabentscheidungsersuchens

  • C-740/22 – Endemol Shine Finland OyECLI:EU:C:2024:216

    Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz personenbezogener Daten – Verordnung (EU) 2016/679 – Art. 2, 4, 6, 10 und 86 – Daten, die sich im Besitz eines Gerichts befinden, über strafrechtliche Verurteilungen einer natürlichen Person – Mündliche Übermittlung solcher Daten an ein Unternehmen wegen eines von diesem organisierten Wettbewerbs – Begriff ‚Verarbeitung personenbezogener Daten‘ – Nationale Vorschriften über den Zugang zu diesen Daten – Ausgleich zwischen dem Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu amtlichen Dokumenten und dem Schutz personenbezogener Daten

  • C-439/19 – Verfahren auf Betreiben von BECLI:EU:C:2021:504

    Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – Verordnung (EU) 2016/679 – Art. 5, 6 und 10 – Nationale Regelung, die den Zugang der Öffentlichkeit zu personenbezogenen Daten über Strafpunkte für Verkehrsverstöße vorsieht – Rechtmäßigkeit – Begriff der ‚personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten‘ – Offenlegung zum Zweck der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit – Zugangsrecht der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten – Informationsfreiheit – Ausgleich mit den Grundrechten auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten – Weiterverwendung der Daten – Art. 267 AEUV – Zeitliche Wirkungen einer Vorabentscheidung – Für das Verfassungsgericht eines Mitgliedstaats bestehende Möglichkeit, die Rechtswirkungen einer mit dem Unionsrecht unvereinbaren nationalen Regelung aufrechtzuerhalten – Grundsätze des Vorrangs des Unionsrechts und der Rechtssicherheit

  • C-136/17 – GC u. a. gegen Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL)ECLI:EU:C:2019:773

    Vorlage zur Vorabentscheidung – Personenbezogene Daten – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, die sich auf Websites befinden – Richtlinie 95/46/EG – Verordnung (EU) 2016/679 – Suchmaschinen im Internet – Verarbeitung von Daten, die sich auf Websites befinden – In Art. 8 der Richtlinie und Art. 9 und 10 der Verordnung genannte besondere Datenkategorien – Anwendbarkeit dieser Artikel auf den Suchmaschinenbetreiber – Umfang der Verpflichtungen des Suchmaschinenbetreibers im Hinblick auf diese Artikel – Veröffentlichung von Daten auf Websites allein zu journalistischen, künstlerischen oder literarischen Zwecken – Auswirkung auf die Bearbeitung eines Auslistungsantrags – Art. 7, 8 und 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union

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