Art. 45 – Datenübermittlung auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses
DSGVO · zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.02.2025
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- T-553/23 – Philippe Latombe gegen Europäische KommissionECLI:EU:T:2025:831
Übermittlung personenbezogener Daten in die Vereinigten Staaten – Durchführungsbeschluss der Kommission über die Angemessenheit des von den Vereinigten Staaten gewährten Schutzniveaus für personenbezogene Daten – Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf – Recht auf Privat- und Familienleben – Entscheidungen, die ausschließlich auf der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beruhen – Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten
- T-354/22 – Thomas Bindl gegen Europäische KommissionECLI:EU:T:2025:4
Verarbeitung personenbezogener Daten – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union – Verordnung (EU) 2018/1725 – Begriff der Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland – Übermittlung von Daten beim Besuch einer Website – EU Login – Nichtigkeitsklage – Nicht anfechtbare Handlung – Unzulässigkeit – Untätigkeitsklage – Stellungnahme, mit der die Untätigkeit beendet wird – Erledigung – Schadensersatzklage – Hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine Rechtsnorm, die dem Einzelnen Rechte verleiht – Kausalzusammenhang – Immaterieller Schaden
- C-311/18 – Data Protection Commissioner gegen Facebook Ireland Limited und Maximillian SchremsECLI:EU:C:2020:559
Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 7, 8 und 47 – Verordnung (EU) 2016/679 – Art. 2 Abs. 2 – Anwendungsbereich – Übermittlungen personenbezogener Daten zu gewerblichen Zwecken in Drittländer – Art. 45 – Angemessenheitsbeschluss der Kommission – Art. 46 – Datenübermittlung vorbehaltlich geeigneter Garantien – Art. 58 – Befugnisse der Aufsichtsbehörden – Verarbeitung der übermittelten Daten für Zwecke der nationalen Sicherheit durch die Behörden eines Drittlands – Beurteilung der Angemessenheit des im Drittland gebotenen Schutzniveaus – Beschluss 2010/87/EU – Standardschutzklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer – Angemessene Garantien seitens des Verantwortlichen – Gültigkeit – Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1250 – Angemessenheit des vom EU-US-Datenschutzschild gebotenen Schutzes – Gültigkeit – Beschwerde einer natürlichen Person, deren Daten aus der Europäischen Union in die Vereinigten Staaten übermittelt wurden
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