DUAL_USE · über eine Unionsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung der Durchfuhr und der Verbringung betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Neufassung)
An der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck können verschiedene Personenkategorien beteiligt sein, darunter natürliche Personen wie Dienstleister, Forscher, Berater und Personen, die Güter mit doppeltem Verwendungszweck elektronisch übertragen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass sich all diese Personen der Risiken bewusst sind, die mit der Ausfuhr und der Bereitstellung technischer Unterstützung in Bezug auf sensible Güter verbunden sind. Insbesondere wissenschaftliche Einrichtungen und Forschungseinrichtungen sind im Zusammenhang mit der Ausfuhrkontrolle mit besonderen Herausforderungen konfrontiert, unter anderem im Zusammenhang mit ihrem allgemeinen Engagement für den freien Austausch von Ideen, dem Umstand, dass ihre Forschungsarbeit häufig mit Spitzentechnologien verbunden ist, ihren Organisationsstrukturen und dem internationalen Charakter ihres wissenschaftlichen Austauschs. Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten erforderlichenfalls die Wissenschafts- und Forschungsgemeinschaft sensibilisieren und ihnen maßgeschneiderte Leitlinien für die Bewältigung dieser besonderen Herausforderungen zur Verfügung stellen. Im Einklang mit multilateralen Ausfuhrkontrollregelungen sollte bei der Durchführung von Kontrollen soweit wie möglich ein gemeinsamer Ansatz in Bezug auf bestimmte Bestimmungen vorgesehen werden, insbesondere in Bezug auf die wissenschaftsbezogenen Ausnahmebereiche für „wissenschaftliche Grundlagenforschung“ und „allgemein zugängliche“ Informationen.
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