ErwGr. 19

DUAL_USE · über eine Unionsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung der Durchfuhr und der Verbringung betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Neufassung)

Es sollten zusätzliche allgemeine Ausfuhrgenehmigungen der Union eingeführt werden, um den Verwaltungsaufwand für Unternehmen, insbesondere KMU, und Behörden zu verringern und gleichzeitig ein angemessenes Maß an Kontrollen der betreffenden Güter mit den entsprechenden Bestimmungszielen sicherzustellen. Erforderlichenfalls können die Mitgliedstaaten Ausführern Leitlinien für die Anwendung von Allgemeingenehmigungen zur Verfügung stellen. Außerdem können die Mitgliedstaaten auch nationale allgemeine Ausfuhrgenehmigungen für Ausfuhren mit geringem Risiko einführen, wenn sie dies für erforderlich erachten. Eine Genehmigung für Großprojekte sollte ebenfalls eingeführt werden, um die Genehmigungsbedingungen an die besonderen Bedürfnisse der Industrie anzupassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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