ErwGr. 9

DUAL_USE · über eine Unionsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung der Durchfuhr und der Verbringung betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Neufassung)

Im Hinblick auf eine wirksamere Kontrolle der Ausfuhr nicht gelisteter Güter für digitale Überwachung ist es von wesentlicher Bedeutung, die Anwendung von „Catch-all-Kontrollen“ in diesem Bereich weiter zu harmonisieren. Zu diesem Zweck sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, derartige Kontrollen zu unterstützen, indem sie untereinander und mit der Kommission Informationen austauschen, insbesondere über technologische Entwicklungen von Gütern für digitale Überwachung, und indem sie bei der Anwendung derartiger Kontrollen Wachsamkeit walten lassen, um einen Austausch auf Unionsebene zu fördern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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