Qualifizierte Zertifikate für die Website-Authentifizierung enthalten Folgendes:
a)eine Angabe, dass das Zertifikat als qualifiziertes Zertifikat für die Website-Authentifizierung ausgestellt wurde, zumindest in einer zur automatischen Verarbeitung geeigneten Form;
b)einen Datensatz, der den qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter, der die qualifizierten Zertifikate ausstellt, eindeutig repräsentiert und zumindest die Angabe des Mitgliedstaats enthält, in dem der Anbieter niedergelassen ist, sowie — bei einer juristischen Person: den Namen und gegebenenfalls die Registriernummer gemäß der amtlichen Eintragung; — bei einer natürlichen Person: den Namen der Person;
— bei einer juristischen Person: den Namen und gegebenenfalls die Registriernummer gemäß der amtlichen Eintragung;
— bei einer natürlichen Person: den Namen der Person;
c)bei natürlichen Personen: zumindest den Namen der Person, der das Zertifikat ausgestellt wurde, oder ein Pseudonym. Wird ein Pseudonym verwendet, ist dies eindeutig anzugeben; bei juristischen Personen: zumindest den Namen der juristischen Person, der das Zertifikat ausgestellt wird, und gegebenenfalls die Registriernummer gemäß der amtlichen Eintragung;
d)Bestandteile der Anschrift der natürlichen oder juristischen Person, der das Zertifikat ausgestellt wird, zumindest den Ort und den Staat, und gegebenenfalls gemäß der amtlichen Eintragung;
e)die Domänennamen, die von der natürlichen oder juristischen Person, der das Zertifikat ausgestellt wird, betrieben werden;
f)Angaben zu Beginn und Ende der Gültigkeitsdauer des Zertifikats;
g)den Identitätscode des Zertifikats, der für den qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter eindeutig sein muss;
h)die fortgeschrittene elektronische Signatur oder das fortgeschrittene elektronische Siegel des ausstellenden qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters;
i)den Ort, an dem das Zertifikat, das der fortgeschrittenen elektronischen Signatur oder dem fortgeschrittenen elektronischen Siegel gemäß Buchstabe h zugrunde liegt, kostenlos zur Verfügung steht;
j)den Ort, an dem die Dienste für die Abfrage des Zertifikatsgültigkeitsstatus genutzt werden können, um den Gültigkeitsstatus des qualifizierten Zertifikats zu überprüfen.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.