ErwGr. 10

EIDAS · über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG

Durch die Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (6) wird ein Netzwerk der für elektronische Gesundheitsdienste zuständigen nationalen Behörden eingerichtet. Im Hinblick auf die Verbesserung der Sicherheit und Kontinuität der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung ist das Netzwerk gehalten, Leitlinien für den grenzüberschreitenden Zugang zu elektronischen Gesundheitsdaten und -diensten aufzustellen und „gemeinsame Identifizierungs- und Authentifizierungsmaßnahmen“ zu unterstützen, „um die Übertragbarkeit von Daten in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung zu erleichtern“. Die gegenseitige Anerkennung der elektronischen Identifizierung und Authentifizierung ist der Schlüssel zur Verwirklichung einer grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung der europäischen Bürger. Wenn sich Personen im Ausland behandeln lassen wollen, müssen ihre medizinischen Daten im Behandlungsland zur Verfügung stehen. Dies setzt einen soliden, sicheren und vertrauenswürdigen Rahmen für die elektronische Identifizierung voraus.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

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