EIDAS · über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG
Die Mitgliedstaaten sollten den Privatsektor dazu ermutigen, freiwillig elektronische Identifizierungsmittel im Rahmen eines notifizierten Systems zu Identifizierungszwecken zu verwenden, wenn dies für Online-Dienste oder elektronische Transaktionen nötig ist. Durch die Möglichkeit der Verwendung solcher elektronischen Identifizierungsmittel könnte sich der Privatsektor auf eine elektronische Identifizierung und Authentifizierung stützen, die in vielen Mitgliedstaaten zumindest bei öffentlichen Diensten schon weit verbreitet ist, und Unternehmen und Bürgern würde der grenzüberschreitende Zugang zu ihren Online-Diensten erleichtert. Um die grenzüberschreitende Verwendung solcher elektronischen Identifizierungsmittel durch den Privatsektor zu erleichtern, sollten die von den einzelnen Mitgliedstaaten bereitgestellten Authentifizierungsmöglichkeiten den vertrauenden Beteiligten des Privatsektors, die außerhalb des Hoheitsgebiets dieses Mitgliedstaats niedergelassen sind, unter denselben Bedingungen zur Verfügung stehen, die für in diesem Mitgliedstaat niedergelassene vertrauende Beteiligte des Privatsektors gelten. Der notifizierende Mitgliedstaat kann folglich mit Blick auf die vertrauenden Beteiligten des Privatsektors Bedingungen für den Zugang zu den Authentifizierungsmitteln festlegen. Diese Zugangsbedingungen können angeben, dass das Authentifizierungsmittel für das notifizierte System den vertrauenden Beteiligten des Privatsektors derzeit noch nicht zur Verfügung steht.
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