ErwGr. 23

EIDAS · über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG

Soweit die vorliegende Verordnung eine Verpflichtung zur Anerkennung eines Vertrauensdienstes schafft, kann solch ein Vertrauensdienst nur dann abgelehnt werden, wenn der Verpflichtete aus technischen Gründen, die außerhalb der unmittelbaren Kontrolle des Verpflichteten liegen, nicht in der Lage ist, den Dienst zu lesen oder zu überprüfen. Diese Verpflichtung allein sollte jedoch nicht dazu führen, dass sich eine öffentliche Stelle die für die technische Lesbarkeit aller bestehenden Vertrauensdienste erforderliche Hardware und Software beschaffen muss.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

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