ErwGr. 51

EIDAS · über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG

Es sollte dem Unterzeichner möglich sein, qualifizierte elektronische Signaturerstellungseinheiten der Obhut eines Dritten anzuvertrauen, sofern angemessene Mechanismen und Verfahren bestehen, die sicherstellen, dass der Unterzeichner die alleinige Kontrolle über die Verwendung seiner eigenen elektronischen Signaturerstellungsdaten hat und bei der Verwendung der Einheit die Anforderungen an qualifizierte elektronische Signaturen erfüllt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

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