Art. 5 – Vertraulichkeit der Kommunikation

EPRIVACY · über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation)

(1)Die Mitgliedstaaten stellen die Vertraulichkeit der mit öffentlichen Kommunikationsnetzen und öffentlich zugänglichen Kommunikationsdiensten übertragenen Nachrichten und der damit verbundenen Verkehrsdaten durch innerstaatliche Vorschriften sicher. Insbesondere untersagen sie das Mithören, Abhören und Speichern sowie andere Arten des Abfangens oder Überwachens von Nachrichten und der damit verbundenen Verkehrsdaten durch andere Personen als die Nutzer, wenn keine Einwilligung der betroffenen Nutzer vorliegt, es sei denn, dass diese Personen gemäß Artikel 15 Absatz 1 gesetzlich dazu ermächtigt sind. Diese Bestimmung steht — unbeschadet des Grundsatzes der Vertraulichkeit — der für die Weiterleitung einer Nachricht erforderlichen technischen Speicherung nicht entgegen.
(2)Absatz 1 betrifft nicht das rechtlich zulässige Aufzeichnen von Nachrichten und der damit verbundenen Verkehrsdaten, wenn dies im Rahmen einer rechtmäßigen Geschäftspraxis zum Nachweis einer kommerziellen Transaktion oder einer sonstigen geschäftlichen Nachricht geschieht.
(3)Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Speicherung von Informationen oder der Zugriff auf Informationen, die bereits im Endgerät eines Teilnehmers oder Nutzers gespeichert sind, nur gestattet ist, wenn der betreffende Teilnehmer oder Nutzer auf der Grundlage von klaren und umfassenden Informationen, die er gemäß der Richtlinie 95/46/EG u. a. über die Zwecke der Verarbeitung erhält, seine Einwilligung gegeben hat. Dies steht einer technischen Speicherung oder dem Zugang nicht entgegen, wenn der alleinige Zweck die Durchführung der Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz ist oder wenn dies unbedingt erforderlich ist, damit der Anbieter eines Dienstes der Informationsgesellschaft, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wurde, diesen Dienst zur Verfügung stellen kann.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.07.2019

Zitierende Gerichtsentscheidungen

  • C-229/23 – Strafverfahren gegen HYA u. aECLI:EU:C:2024:505

    Vorlage zur Vorabentscheidung – Telekommunikationssektor – Verarbeitung personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre – Richtlinie 2002/58/EG – Art. 15 Abs. 1 – Einschränkung der Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation – Gerichtliche Entscheidung, mit der das Mithören, Abhören und Speichern von Telefongesprächen von Personen, die einer schweren vorsätzlichen Straftat verdächtigt werden, genehmigt werden – Nationale Regelung, nach der eine solche Entscheidung selbst eine ausdrückliche schriftliche Begründung enthalten muss, unabhängig davon, ob ein begründeter Antrag der Strafverfolgungsbehörden vorliegt – Art. 47 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Begründungspflicht

  • C-470/21 – La Quadrature du Net u. a. gegen Premier ministre und Ministère de la CultureECLI:EU:C:2024:370

    Vorlage zur Vorabentscheidung – Verarbeitung personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation – Richtlinie 2002/58/EG – Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation – Schutz – Art. 5 und Art. 15 Abs. 1 – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 7, 8 und 11 sowie Art. 52 Abs. 1 – Nationale Rechtsvorschriften, mit denen im Internet begangene Nachahmungen durch Maßnahmen einer Behörde bekämpft werden sollen – Verfahren der ‚abgestuften Reaktion‘ – Vorgelagerte Erfassung von IP-Adressen, die für Aktivitäten genutzt werden, die Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte verletzen, durch Einrichtungen der Rechteinhaber – Nachgelagerter Zugang der mit dem Schutz der Urheberrechte und verwandten Schutzrechte betrauten Behörde zu Identitätsdaten, die diesen von den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste auf Vorrat gespeicherten IP-Adressen zuzuordnen sind – Automatisierte Verarbeitung – Erfordernis einer vorherigen Kontrolle durch ein Gericht oder eine unabhängige Verwaltungsstelle – Materielle und prozedurale Voraussetzungen – Garantien zum Schutz vor Missbrauchsgefahren sowie vor jedem unberechtigten Zugang zu diesen Daten und jeder unberechtigten Nutzung

  • C-178/22 – Strafverfahren gegen UnbekanntECLI:EU:C:2024:371

    Vorlage zur Vorabentscheidung – Verarbeitung personenbezogener Daten im Bereich der elektronischen Kommunikation – Vertraulichkeit der Kommunikation – Betreiber elektronischer Kommunikationsdienste – Richtlinie 2002/58/EG – Art. 15 Abs. 1 – Art. 7, 8 und 11 sowie Art. 52 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Von einer zuständigen nationalen Behörde zur Strafverfolgung von schweren Diebstählen beantragter Zugang zu diesen Daten – Definition des Begriffs ‚schwere Straftat‘, deren Verfolgung einen schweren Eingriff in Grundrechte rechtfertigen kann – Zuständigkeit der Mitgliedstaaten – Grundsatz der Verhältnismäßigkeit – Umfang der vorherigen gerichtlichen Kontrolle von Anträgen auf Zugang zu von Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste auf Vorrat gespeicherten Daten

  • BVerwG, Urt. v. 14.08.2023 – 6 C 7/22, 6 C 7/22 (6 C 13/18)ECLI:DE:BVerwG:2023:140823U6C7.22.0
  • C-349/21 – HYA u. aECLI:EU:C:2023:102

    Vorlage zur Vorabentscheidung – Telekommunikationssektor – Verarbeitung personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre – Richtlinie 2002/58 – Art. 15 Abs. 1 – Einschränkung der Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation – Gerichtliche Entscheidung, mit der das Abhören, die Aufzeichnung und die Speicherung von Telefongesprächen von Personen, die einer schweren vorsätzlichen Straftat verdächtigt werden, genehmigt werden – Praxis, wonach die Entscheidung nach einer Textvorlage und ohne individualisierte Begründung abgefasst wird – Art. 47 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Begründungspflicht

  • C-793/19 – Bundesrepublik Deutschland gegen SpaceNet AG und Telekom Deutschland GmbHECLI:EU:C:2022:702

    Vorlage zur Vorabentscheidung – Verarbeitung personenbezogener Daten im Bereich der elektronischen Kommunikation – Vertraulichkeit der Kommunikation – Betreiber elektronischer Kommunikationsdienste – Allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten – Richtlinie 2002/58/EG – Art. 15 Abs. 1 – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 6, 7, 8 und 11 sowie Art. 52 Abs. 1 – Art. 4 Abs. 2 EUV

  • C-140/20 – G.D. gegen The Commissioner of the Garda Síochána u. aECLI:EU:C:2022:258

    Vorlage zur Vorabentscheidung – Verarbeitung personenbezogener Daten im Bereich der elektronischen Kommunikation – Vertraulichkeit der Kommunikation – Betreiber elektronischer Kommunikationsdienste – Allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten – Zugang zu auf Vorrat gespeicherten Daten – Nachträgliche gerichtliche Kontrolle – Richtlinie 2002/58/EG – Art. 15 Abs. 1 – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 7, 8 und 11 sowie Art. 52 Abs. 1 – Möglichkeit für ein nationales Gericht, die zeitliche Wirkung einer Ungültigerklärung nationaler Rechtsvorschriften, die mit dem Unionsrecht unvereinbar sind, zu beschränken – Nichteinbeziehung

  • C-597/19 – Mircom International Content Management & Consulting (M.I.C.M.) Limited gegen Telenet BVBAECLI:EU:C:2021:492

    Vorlage zur Vorabentscheidung – Geistiges Eigentum – Urheberrecht und verwandte Schutzrechte – Richtlinie 2001/29/EG – Art. 3 Abs. 1 und 2 – Begriff ‚öffentliche Zugänglichmachung‘ – Herunterladen einer Datei, die ein geschütztes Werk enthält, über ein Peer-to-Peer-Netz und gleichzeitige Zugänglichmachung der Segmente dieser Datei zum Hochladen – Richtlinie 2004/48/EG – Art. 3 Abs. 2 – Missbrauch von Maßnahmen, Verfahren und Rechtsbehelfen – Art. 4 – Zur Beantragung der Maßnahmen, Verfahren und Rechtsbehelfe befugte Personen – Art. 8 – Recht auf Auskunft – Art. 13 – Schadensbegriff – Verordnung (EU) 2016/679 – Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. f – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – Rechtmäßigkeit der Verarbeitung – Richtlinie 2002/58/EG – Art. 15 Abs. 1 – Rechtsvorschriften, die die Rechte und Pflichten beschränken – Grundrechte – Art. 7, 8, 17 Abs. 2 und Art. 47 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union

  • C-623/17 – Privacy International gegen Secretary of State for Foreign and Commonwealth Affairs u. aECLI:EU:C:2020:790

    Vorlage zur Vorabentscheidung – Verarbeitung personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation – Betreiber elektronischer Kommunikationsdienste – Allgemeine und unterschiedslose Übermittlung von Verkehrs- und Standortdaten – Schutz der nationalen Sicherheit – Richtlinie 2002/58/EG – Geltungsbereich – Art. 1 Abs. 3 und Art. 3 – Vertraulichkeit elektronischer Kommunikation – Schutz – Art. 5 und Art. 15 Abs. 1 – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 7, 8 und 11 sowie Art. 52 Abs. 1 – Art. 4 Abs. 2 EUV

  • C-511/18 – La Quadrature du Net u. a. gegen Premier ministre u. aECLI:EU:C:2020:791

    Vorlage zur Vorabentscheidung – Verarbeitung personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation – Betreiber elektronischer Kommunikationsdienste – Anbieter von Hosting-Diensten und Internetzugangsanbieter – Allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten – Automatisierte Analyse der Daten – Echtzeit-Zugang zu den Daten – Schutz der nationalen Sicherheit und Bekämpfung des Terrorismus – Bekämpfung der Kriminalität – Richtlinie 2002/58/EG – Geltungsbereich – Art. 1 Abs. 3 und Art. 3 – Vertraulichkeit elektronischer Kommunikation – Schutz – Art. 5 und Art. 15 Abs. 1 – Richtlinie 2000/31/EG – Geltungsbereich – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 4, 6 bis 8 und 11 und Art. 52 Abs. 1 – Art. 4 Abs. 2 EUV

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