ErwGr. 2

EUDR · über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 995/2010

Die Geschwindigkeit, mit der Entwaldung und Waldschädigung vonstattengehen, ist besorgniserregend. Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) schätzt, dass zwischen 1990 und 2020 weltweit 420 Mio. Hektar Wald — etwa 10 % der verbleibenden Wälder der Welt und eine Fläche, die größer ist als die Europäische Union — verloren gegangen sind. Entwaldung und Waldschädigung sind wiederum wichtige Ursachen für die Erderwärmung und den Verlust an biologischer Vielfalt — die beiden wichtigsten ökologischen Herausforderungen unserer Zeit. Dennoch verliert die Erde jedes Jahr weitere 10 Mio. Hektar Wald. Auch der Klimawandel wirkt sich stark auf die Wälder aus und es müssen zahlreiche Herausforderungen bewältigt werden, um die Anpassungsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der Wälder in den kommenden Jahrzehnten sicherzustellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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