ErwGr. 51

EUDR · über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 995/2010

Die Marktteilnehmer sollten die Verantwortung für die Konformität der relevanten Erzeugnisse, die sie in Verkehr bringen oder ausführen wollen, förmlich übernehmen, indem sie Sorgfaltserklärungen zur Verfügung stellen. In dieser Verordnung sollte ein Muster für solche Erklärungen vorgesehen werden. Diese Sorgfaltserklärungen dürften die Durchsetzung dieser Verordnung durch die zuständigen Behörden und Gerichte erleichtern und die Einhaltung durch die Marktteilnehmer verbessern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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