ErwGr. 76

EUDR · über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 995/2010

Für die Umsetzung dieser Verordnung sind ausreichende Ressourcen und Kapazitäten erforderlich. In diesem Zusammenhang sollten die Mitgliedstaaten zusätzlich zu den nationalen Ressourcen so weit wie möglich die Unterstützungsangebote und -möglichkeiten nutzen, die auf Unionsebene und durch andere Mittel, einschließlich Kohäsionsfonds und Instrumente zum Kapazitätsaufbau, insbesondere im Rahmen des Instruments für technische Unterstützung, das mit der Verordnung (EU) 2021/240 des Europäischen Parlaments und des Rates (14) geschaffen wurde, zur Verfügung stehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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