ErwGr. 103

GPSR · über die allgemeine Produktsicherheit, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2020/1828 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 87/357/EWG des Rates

Gewisse Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 sollten geändert werden, um die Besonderheiten der vorliegenden Verordnung zu berücksichtigen, und zwar insbesondere die Tatsache, dass spezifische Sicherheitsanforderungen gemäß der vorliegenden Verordnung vor der Beauftragung der europäischen Normungsorganisationen festgelegt werden müssen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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