Art. 142 – Bericht über die jüngsten Entwicklungen bei Kryptowerten
MICA · über Märkte für Kryptowerte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 sowie der Richtlinien 2013/36/EU und (EU) 2019/1937
(1)Bis zum 30. Dezember 2024 und nach Anhörung der EBA und der ESMA legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die neuesten Entwicklungen im Zusammenhang mit Kryptowerten, insbesondere zu Sachverhalten, die in dieser Verordnung nicht behandelt werden, vor, dem gegebenenfalls ein Gesetzgebungsvorschlag beigefügt ist.
(2)Der Bericht nach Absatz 1 enthält mindestens Folgendes: a) eine Bewertung der Entwicklung des dezentralen Finanzsektors auf den Märkten für Kryptowerte und der angemessenen regulatorischen Behandlung dezentraler Krypto-Systeme ohne Emittenten oder Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, einschließlich einer Bewertung der Notwendigkeit und Durchführbarkeit einer Regulierung des dezentralen Finanzsektors; b) eine Bewertung der Notwendigkeit und Durchführbarkeit der Regulierung der Kreditvergabe und Kreditaufnahme mit Kryptowerten; c) eine Bewertung der Behandlung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Übertragung von E-Geld-Token, sofern dies nicht im Rahmen der Überprüfung der Richtlinie (EU) 2015/2366 erfolgte; d) eine Bewertung der Entwicklung von Märkten für einmalige und nicht fungible Kryptowerte und der angemessenen regulatorischen Behandlung solcher Kryptowerte, einschließlich einer Bewertung der Notwendigkeit und Durchführbarkeit einer Regulierung der Anbieter einmaliger und nicht fungibler Kryptowerte sowie der Anbieter von Dienstleistungen im Zusammenhang mit solchen Kryptowerten.
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