Art. 79 – Platzierung von Kryptowerten

MICA · über Märkte für Kryptowerte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 sowie der Richtlinien 2013/36/EU und (EU) 2019/1937

(1)Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, die Kryptowerte platzieren, übermitteln Anbietern, Personen, die die Zulassung zum Handel beantragen, oder in ihrem Namen handelnden Dritten vor Abschluss einer Vereinbarung mit ihnen folgende Informationen: a) Art der in Betracht gezogenen Platzierung, einschließlich der etwaigen Garantie eines Mindestkaufbetrags, b) Angabe der Höhe der Transaktionsgebühren im Zusammenhang mit der vorgeschlagenen Platzierung, c) voraussichtlicher Zeitplan, voraussichtliches Verfahren und voraussichtlicher Preis des vorgeschlagenen Vorhabens, d) Informationen über die Käuferzielgruppe. Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, die Kryptowerte platzieren, holen vor der Platzierung der betreffenden Kryptowerte die Zustimmung der Emittenten dieser Kryptowerte oder in ihrem Namen handelnder Dritter zu den unter Unterabsatz 1 genannten Informationen ein.
(2)Die in Artikel 72 Absatz 1 genannten Vorschriften der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen für Interessenkonflikte enthalten spezifische und angemessene Verfahren zur Ermittlung, Vermeidung, Regelung und Offenlegung jeglicher Interessenkonflikte, die sich aus folgenden Situationen ergeben: a) Die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen platzieren die Kryptowerte bei ihren eigenen Kunden. b) Der vorgeschlagene Preis für die Platzierung von Kryptowerten wurde zu hoch oder zu niedrig angesetzt. c) Der Anbieter zahlt oder gewährt den Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen Anreize, auch nicht monetäre Anreize.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 79 MICA und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 79 MICA direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.