ErwGr. 117

MICA · über Märkte für Kryptowerte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 sowie der Richtlinien 2013/36/EU und (EU) 2019/1937

Die Ausgabe und das Anbieten von Kryptowerten, die Beantragung ihrer Zulassung zum Handel und die Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen könnten die Verarbeitung personenbezogener Daten umfassen. Jede Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Verordnung sollte im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften der Union über den Schutz personenbezogener Daten erfolgen. Diese Verordnung lässt die in der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates (24) und in der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates (25). festgelegten Rechte und Pflichten unberührt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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