ErwGr. 69

MICA · über Märkte für Kryptowerte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 sowie der Richtlinien 2013/36/EU und (EU) 2019/1937

Das von einem Emittenten von E-Geld-Token erstellte Kryptowerte-Whitepaper sollte alle Informationen über den Emittenten und das Angebot über E-Geld-Token oder über deren Zulassung zum Handel enthalten, die erforderlich sind, damit potenzielle Käufer eine fundierte Kaufentscheidung treffen und die mit dem Angebot über E-Geld-Token verbundenen Risiken verstehen können. Das Kryptowerte-Whitepaper sollte auch einen ausdrücklichen Hinweis darauf enthalten, dass den Inhabern der E-Geld-Token jederzeit das Recht auf den Rücktausch ihrer E-Geld-Token zum Nennwert gegen einen Geldbetrag in der amtlichen Währung, die als Bezugsgrundlage für die E-Geld-Token dient, zusteht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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