ErwGr. 96

MICA · über Märkte für Kryptowerte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 sowie der Richtlinien 2013/36/EU und (EU) 2019/1937

Die Rechtssicherheit für die Teilnehmer an Märkten für Kryptowerte sollte durch eine Charakterisierung von zwei Merkmalen, die für die Definition von Insiderinformationen unabdingbar sind, verbessert werden, nämlich die genaue Art dieser Informationen und das Ausmaß ihrer potenziellen Wirkung auf die Preise der Kryptowerte. Diese Elemente sollten auch bei der Verhinderung von Marktmissbrauch im Zusammenhang mit Märkten für Kryptowerte und mit deren Funktionieren geprüft werden, wobei beispielsweise die Nutzung der sozialen Medien, der Rückgriff auf intelligente Verträge für die Ausführung von Aufträgen und die Konzentration von Mining-Pools zu berücksichtigen sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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