ErwGr. 56

MIFID2 · über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU

Das immer größere Spektrum von Tätigkeiten, die viele Wertpapierfirmen gleichzeitig ausführen, hat das Potenzial für Interessenkonflikte zwischen diesen verschiedenen Tätigkeiten und den Interessen der Kunden erhöht. Daher ist es erforderlich, Bestimmungen vorzusehen, die sicherstellen, dass solche Konflikte die Interessen der Kunden nicht beeinträchtigen. Die Firmen haben die Pflicht, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um Interessenkonflikte zu erkennen und zu vermeiden oder zu regeln und die potenziellen Auswirkungen dieser Risiken so weit wie möglich zu mindern. Verbleiben dennoch Restrisiken, die die Interessen des Kunden beeinträchtigen können, sollten dem Kunden die allgemeine Art und/oder die Quellen von Interessenkonflikten und die zur Begrenzung dieser Risiken ergriffenen Maßnahmen eindeutig dargelegt werden, bevor Geschäfte in seinem Namen getätigt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.06.2025

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