ErwGr. 68

MIFID2 · über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU

Um sicherzustellen, dass die Marktintegrität angesichts der technologischen Entwicklungen auf den Finanzmärkten gewahrt wird, sollte die ESMA regelmäßig das Fachwissen nationaler Sachverständiger im Bereich von Entwicklungen im Zusammenhang mit Handelstechnologien in Anspruch nehmen, einschließlich Hochfrequenzhandel und neuer Praktiken, die einen Marktmissbrauch darstellen könnten, damit wirksame Strategien für die Verhinderung und die Bekämpfung eines solchen Missbrauchs ermittelt und gefördert werden können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.06.2025

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