ErwGr. 86

NIS2 · über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 und der Richtlinie (EU) 2018/1972 sowie zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2016/1148 (NIS-2-Richtlinie)

Unter den Diensteanbietern spielen die Anbieter verwalteter Sicherheitsdienste in Bereichen wie Reaktion auf Sicherheitsvorfälle, Penetrationstests, Sicherheitsaudits und Beratung eine überaus wichtige Rolle, indem sie Einrichtungen bei deren Bemühungen um die Verhütung, Erkennung und Bewältigung von Sicherheitsvorfällen sowie die Wiederherstellung danach unterstützen. Allerdings sind auch die Anbieter verwalteter Sicherheitsdienste selbst das Ziel von Cyberangriffen und stellen aufgrund ihrer engen Einbindung in die Tätigkeiten von wesentlichen und wichtigen Einrichtungen ein besonderes Risiko dar. Die Einrichtungen sollten daher bei der Wahl eines Anbieters verwalteter Sicherheitsdienste erhöhte Sorgfalt walten lassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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