ErwGr. 21

P2B · zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten

Damit gewerbliche Nutzer die durch Online-Vermittlungsdienste gebotenen Geschäftsmöglichkeiten in vollem Umfang ausschöpfen können, sollten die Anbieter solcher Dienste ihre gewerblichen Nutzer nicht vollständig daran hindern, ihre unternehmerische Identität im Rahmen ihres Angebots bzw. ihrer Präsenz bei den betreffenden Online-Vermittlungsdiensten zu verwenden. Dieses Verbot einer Einmischung sollte jedoch nicht als ein Recht der gewerblichen Nutzer verstanden werden, einseitig über die Darstellung ihres Angebots oder ihrer Präsenz bei den betreffenden Online-Vermittlungsdiensten zu entscheiden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 21 P2B und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 21 P2B direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

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