ErwGr. 47

PAUSCHALREISE · über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/314/EWG des Rates

Die Mitgliedstaaten sollten Regeln in Bezug auf Sanktionen für Verstöße gegen nationale Vorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie festlegen und deren Durchführung gewährleisten. Diese Sanktionen sollten wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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