über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/71/EG
PROSPEKT_VO · 144 Normen
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- Art. 1Gegenstand, Anwendungsbereich und Ausnahmen
- Art. 2Begriffsbestimmungen
- Art. 3Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts und Ausnahmen
- Art. 4Erstellung eines Prospekts auf freiwilliger Basis
- Art. 5Spätere Weiterveräußerung von Wertpapieren
- Art. 6Der Prospekt
- Art. 7Die Prospektzusammenfassung
- Art. 8Der Basisprospekt
- Art. 9Das einheitliche Registrierungsformular
- Art. 10Aus mehreren Einzeldokumenten bestehende Prospekte
- Art. 11Prospekthaftung
- Art. 12Gültigkeit des Prospekts, des Registrierungsformulars und des einheitlichen Registrierungsformulars
- Art. 13Mindestangaben und Aufmachung
- Art. 14Vereinfachte Offenlegungsregelung für Sekundäremissionen
- Art. 15EU-Wachstumsprospekt
- Art. 16Risikofaktoren
- Art. 17Endgültiger Emissionskurs und endgültiges Emissionsvolumen der Wertpapiere
- Art. 18Nichtaufnahme von Informationen
- Art. 19Aufnahme von Informationen mittels Verweis
- Art. 20Prüfung und Billigung des Prospekts
- Art. 21Veröffentlichung des Prospekts
- Art. 22Werbung
- Art. 23Nachträge zum Prospekt
- Art. 24Unionsweite Geltung gebilligter Prospekte
- Art. 25Notifizierung von Prospekten und Nachträgen und Mitteilung der endgültigen Bedingungen
- Art. 26Notifizierung von Registrierungsformularen oder einheitlichen Registrierungsformularen
- Art. 27Sprachenregelung
- Art. 28Öffentliches Angebot von Wertpapieren oder Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt mittels eines nach Maßgabe dieser Verordnung erstellten Prospekts
- Art. 29Öffentliches Angebot von Wertpapieren oder Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt mittels eines nach Maßgabe des Rechts eines Drittlands erstellten Prospekts
- Art. 30Zusammenarbeit mit Drittländern
- Art. 31Zuständige Behörden
- Art. 32Befugnisse der zuständigen Behörden
- Art. 33Zusammenarbeit zwischen zuständigen Behörden
- Art. 34Zusammenarbeit mit der ESMA
- Art. 35Berufsgeheimnis
- Art. 36Datenschutz
- Art. 37Vorsichtsmaßnahmen
- Art. 38Verwaltungsrechtliche Sanktionen und andere verwaltungsrechtliche Maßnahmen
- Art. 39Wahrnehmung der Aufsichts- und Sanktionsbefugnisse
- Art. 40Rechtsmittel
- Art. 41Meldung von Verstößen
- Art. 42Veröffentlichung von Entscheidungen
- Art. 43Meldung von Sanktionen an die ESMA
- Art. 44Wahrnehmung der Befugnisübertragung
- Art. 45Ausschussverfahren
- Art. 46Aufhebung
- Art. 47ESMA-Bericht über Prospekte
- Art. 48Überprüfung
- Art. 49Inkrafttreten und Geltung
- Anhang IPROSPEKT
- Anhang IIREGISTRIERUNGSFORMULAR
- Anhang IIIWERTPAPIERBESCHREIBUNG
- Anhang IVREGISTRIERUNGSFORMULAR FÜR DEN EU-WACHSTUMSPROSPEKT
- Anhang VWERTPAPIERBESCHREIBUNG FÜR DEN EU-WACHSTUMSPROSPEKT
- Anhang VIENTSPRECHUNGSTABELLE
über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/71/EG ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.