Art. 104 – Delegierte Rechtsakte

PSD2 · über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 2002/65/EG, 2009/110/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2007/64/EG

Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 105 delegierte Rechtsakte zu erlassen, um Folgendes festzulegen:
a)die Anpassung des Verweises auf die Empfehlung 2003/361/EG in Artikel 4 Nummer 36, wenn diese Empfehlung geändert wird;
b)die Anpassung der in Artikel 32 Absatz 1 und in Artikel 74 Absatz 1 genannten Beträge, um der Inflation Rechnung zu tragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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