Art. 86 – Innerstaatliche Zahlungsvorgänge

PSD2 · über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 2002/65/EG, 2009/110/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2007/64/EG

Für innerstaatliche Zahlungsvorgänge können die Mitgliedstaaten kürzere Ausführungsfristen als nach diesem Abschnitt festlegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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