ErwGr. 100

PSD2 · über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 2002/65/EG, 2009/110/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2007/64/EG

Unbeschadet des Rechts, die Gerichte anzurufen, um die Einhaltung der Richtlinie sicherzustellen, sollten die Mitgliedstaaten ebenfalls gewährleisten, dass den zuständigen Behörden die notwendigen Befugnisse, einschließlich der Befugnis zur Auferlegung von Sanktionen, für den Fall erteilt werden, dass der Zahlungsdienstleister die Rechte und Pflichten gemäß dieser Richtlinie nicht erfüllt, insbesondere wenn die Gefahr eines erneuten Verstoßes oder andere Bedenken im Hinblick auf die kollektiven Verbraucherinteressen bestehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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