ErwGr. 108

PSD2 · über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 2002/65/EG, 2009/110/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2007/64/EG

Die EBA sollte bei der Ausarbeitung von Leitlinien, Entwürfen technischer Regulierungsstandards und Entwürfen technischer Durchführungsstandards gemäß dieser Richtlinie und im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 gewährleisten, dass sie alle einschlägigen Interessenträger, einschließlich derer des Zahlungsdienstmarktes, anhört und den Interessen aller Beteiligten Rechnung trägt. Falls es für die Ausgewogenheit der Ansichten erforderlich ist, sollte sich die EBA besonders um die Ansichten wichtiger Akteure bemühen, bei denen es sich nicht um Banken handelt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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