ErwGr. 26

PSD2 · über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 2002/65/EG, 2009/110/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2007/64/EG

Mit der Richtlinie 2007/64/EG wurden aufsichtsrechtliche Bestimmungen festgelegt, mit denen eine einheitliche Zulassung für alle Zahlungsdienstleister, die keine Einlagen entgegennehmen oder kein E-Geld ausgeben, eingeführt wird. Zu diesem Zweck wurde mit der Richtlinie 2007/64/EG eine neue Kategorie von Zahlungsdienstleistern, nämlich „Zahlungsinstitute“, eingeführt, wodurch juristische Personen, die aus den derzeitigen Kategorien herausfallen, unter strengen und umfassenden Auflagen die Zulassung zur unionsweiten Erbringung von Zahlungsdiensten erhalten. Auf diese Weise würden die genannten Dienste unionsweit den gleichen Bedingungen unterliegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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