ErwGr. 38

PSD2 · über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 2002/65/EG, 2009/110/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2007/64/EG

Diese Richtlinie ändert nicht die Verpflichtungen von Zahlungsinstituten zur Rechnungslegung oder zur Prüfung ihrer Jahresabschlüsse und konsolidierten Abschlüsse. Zahlungsinstitute müssen ihre Jahres- und konsolidierten Abschlüsse gemäß der Richtlinie 86/635/EWG des Rates (12) und der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (13) aufstellen. Der Jahresabschluss und der konsolidierte Abschluss müssen geprüft werden, es sei denn, das Zahlungsinstitut ist nach den genannten Richtlinien von dieser Auflage befreit.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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