ErwGr. 15

REG_2005_1 · über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97

Das Wohlbefinden von Tieren beim Transport hängt in erster Linie von der alltäglichen Vorgehensweise der Transportunternehmer ab. Kontrollen durch die zuständigen Behörden werden mitunter behindert, weil Transportunternehmer in verschiedenen Mitgliedstaaten uneingeschränkt tätig sein können. Diese Unternehmen sollten daher stärker zur Rechenschaft gezogen und hinsichtlich ihrer Rechtsstellung und Tätigkeiten transparenter werden. Sie sollten insbesondere ihre Zulassung nachweisen können, Probleme systematisch melden und über ihre Tätigkeiten und deren Folgen genau Buch führen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.02.2026

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