ErwGr. 1

REG_2005_105 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1420/1999 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 1547/1999 betreffend die Verbringung bestimmter Arten von Abfällen nach China und Saudi-Arabien

Am 4. August 2003 erhielt die Europäische Kommission einen Antrag des Ministeriums für Verteidigung und Luftfahrt und des Amtes für Meteorologie und Umwelt des Königreichs Saudi-Arabien auf Anwendung des Verfahrens für normale Handelsgeschäfte („grüne Liste“) im Falle von GH 014 „Abfälle, Schnitzel und Bruch von Polyurethanschaum, keine Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthaltend“.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.02.2026

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