ErwGr. 2

REG_2005_1300 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 27/2005 hinsichtlich Hering, Makrele, Stöcker und Seezunge sowie Schiffen, die illegale Fischerei betreiben

Die Internationale Ostseefischereikommission (IBSFC) hat im September 2004 empfohlen, die Fangmöglichkeiten für Hering im Management-Gebiet 3 für das Jahr 2004 um 10 000 Tonnen zu erhöhen, wodurch Finnland für Hering zusätzliche Fangmöglichkeiten in Höhe von 8 199 Tonnen erhalten würde. Diese Empfehlung wurde nicht in Gemeinschaftsrecht umgesetzt. Da diese zusätzliche Fangmenge nicht zugeteilt worden ist, hat Finnland seine Fangquote für 2004 um 7 856 Tonnen überschritten. Mit der Verordnung (EG) Nr. 776/2005 der Kommission vom 19. Mai 2005 zur Anpassung bestimmter Fangquoten für 2005 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 847/96 des Rates zur Festlegung zusätzlicher Bestimmungen für die jahresübergreifende Verwaltung der TAC und Quoten (3) wurde die finnische Fangquote für Hering im Jahr 2005 wegen Überfischung um 7 856 Tonnen gekürzt. Da die Kürzung darauf zurückzuführen ist, dass die Empfehlung der IBSFC nicht in Gemeinschaftsrecht umgesetzt wurde, sollte die finnische Fangquote für Hering in den Untergebieten 30—31 um 7 856 Tonnen angehoben werden. Durch diese Änderung erhöht sich die von Finnland im Jahr 2005 gefangene Menge an Hering nicht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.02.2026

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