ErwGr. 3

REG_2005_1555 · zur Schließung des Zollkontingents für die Einfuhren von löslichem Kaffee des KN-Codes 2101 11 11

In Anbetracht des derzeitigen Bedarfs auf dem Gemeinschaftsmarkt sollte das Zollkontingent für die Einfuhren von löslichem Kaffee des KN-Codes 2101 11 11 ab dem 1. Januar 2006 geschlossen werden. Die Verordnung (EG) Nr. 2165/2001 sollte mit Wirkung ab demselben Tag aufgehoben werden —

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.02.2026

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