ErwGr. 1

REG_2005_1570 · zur Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 2104/2004 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 639/2004 des Rates zur Steuerung der Flottenkapazität der in Gebieten in äußerster Randlage registrierten Fangflotten

Mit der Verordnung (EG) Nr. 2104/2004 der Kommission (3) wurden die Durchführungsbestimmungen zur Steuerung der Flottenkapazität der in Gebieten in äußerster Randlage registrierten Fangflotten bis 31. Dezember 2006 erlassen und namentlich die besonderen Referenzgrößen je Flottensegment in den französischen, portugiesischen und spanischen Gebieten in äußerster Randlage festgelegt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.02.2026

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